Gleiche Rechte – keine Spur! – Die Verweigerung sozialer Rechte als Mittel der Migrationsverhinderung

Claudius Voigt von der GGUA Flüchtlingshilfe sagt, dass „die Verweigerung sozialer Rechte zum Mittel der Migrationsverhinderung wird“ (so die Ankündigung des Vortrages am 17.2.20 in Münster (https://eineweltforum-muenster.de/veranstaltung/17-02-2020-vortrag-gleiche-rechte-keine-spur/).

„Vielen Migrant*innen, vor allem Geflüchteten, aber auch Unionsbürger*innen, werden in Deutschland soziale Menschenrechte verweigert. Diese Missachtung von Menschenrechtsabkommen, von Völkerrecht und des Grundgesetzes wird zunehmend als Mittel zur Migrationsverhinderung genutzt: Selbst die Gewährleistung sozialer Menschenrechte wird dem Primat „Durchsetzung der Ausreisepflicht“ und „Vermeidung von Pull-Faktoren“ untergeordnet. In der Praxis heißt das: Arbeitsverbote werden verhängt, das Existenzminimum wird verweigert, die Unterbringung bei Obdachlosigkeit wird abgelehnt, der Umzug in eine andere Stadt wird verboten, die Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt, die Gesundheitsversorgung wird zur Notfallmedizin.“

Die Powerpoint-Präsentation hat uns der Referent freundlicherweise zur Verfügung gestellt; vielen Dank auch dafür: ClaudiusVoigtGleicheRechteKeineSpur2020

Veranstaltet wurde der Vortrag vom Bündnis gegen Abschiebung und der GGUA Flüchtlingshilfe mit Eine Welt Forum Münster, Flüchtlingshilfe Roxel, Flüchtlingsnetzwerk Hiltrup, pax christi Münster.