115 Zitate der AfD
Werner Nienhüser[1]Die Ansichten des Verfassers geben nicht unbedingt die Meinung des gesamten Forums oder seiner Mehrheit wieder.
Auf den folgend genannten beiden Webseiten sind Zitate von AfD-Politiker:innen mit Quellenangaben zusammengestellt.
- Verfassungsblog. https://verfassungsblog.de/ste
llungnahme-parteiverbotsverfah ren-afd/ - Die Zitate werden auch auf der Webseite www.volksverpetzer.de
wiedergegeben. https://www.volksverpetzer.de/aktuelles/115-zitate-afd-verbo ?t/
Im auf dem Verfassungsblog veröffentlichten Gutachten von 17 Jurist:innen werden diese Zitate als Belege
dafür verwendet, „dass sich bei der AfD zahlreiche Äußerungen finden, die auf eine verfassungsfeindliche Bestrebung hindeuten“ (Arnauld u.a. 2024).[2]Die vollständige Quellenangabe des Gutachtens lautet: Arnauld, Andreas,
Fischer-Lescano, Andreas, Goldmann, Matthias, Goos, Christoph, Groh, Kathrin, Hanschmann, Felix, Huster, Stefan, Mangold, Anna … Continue reading.
Sie könnten eine „umfassende und akribische Dokumentation (dann auch unter Berücksichtigung des vom Verfassungsschutz gesammelten Materials… ) freilich nicht ersetzen“(Arnauld u.a. 2024). Die zitierten Aussagen von AfD-Politikern unterteilt das Gutachten in vier Fallgruppen:
- „Ethnisch-kultureller Volksbegriff“,
- „Ausländer- und islamfeindliche Agitation“,
- „Sexistische, homo- und transphobe, queer-feindliche und ableistische[3]https://www.aktion-mensch.de/
dafuer-stehen-wir/was-ist-inkl ;usion/ableismus
Link von WN ergänzt, ich gestehe, dass ich den Begriff „ableistisch“ nachschauen musste. Agitation“ und - „Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip“.
Die Einschätzung, inwieweit die Zitate als Begründung für ein Parteiverbot dienen können, wird mindestens durch die folgenden zwei Probleme erschwert.
Das erste Problem: Viele der Formulierung, so die Gutachter:innen, folgten der „Strategie plausibler Bestreitbarkeit“. Diese
Kommunikationsstrategie geht – in meinen Worten – so: Eine Aussage beinhalten eine bestimmte Botschaft X, die aber absichtlich mehrdeutig formuliert wird. Wenn dann politische Gegner dem Sender, also demjenigen, der die Aussage geäußert hat, vorwerfen, er habe X gesagt und die Empfänger würden diese Botschaft X genau so verstehen, dann kann der Sender abstreiten, dass er X gemeint habe. Er kann sogar dem Gegner vorwerfen, dass dieser ihm in böswilliger Absicht und fälschlicherweise unterstelle, X gemeint zu haben. Damit handele der Gegner unredlich. Die Gutachter meinen: „Bei isolierter Betrachtung einzelner Aussagen erscheint dieser Ansatz gegenüber den Adressatinnen und Adressaten erfolgversprechend. Stellt man jedoch eine Vielzahl von Aussagen in einen Gesamtzusammenhang, setzt sich ihr ideologischer Kern wie ein Mosaik zusammen. Die Leugnung der relevanten ideologischen Überzeugungen entbehrt dann, in der Gesamtschau, der Plausibilität. Es handelt sich nicht mehr um Einzelfälle von Zweideutigkeit, sondern um strategisch gesetzte Zweideutigkeit, die sich zur verfassungsfeindlichen Eindeutigkeit verdichtet.“
Das zweite Problem: Kann man die getätigten Aussagen der Partei zurechnen und nicht nur einzelnen Mitgliedern? Die Gutachter schreiben: „Die Materialsammlung im Anhang zeigt eindrücklich, dass die völkisch-nationalistische Ideologie der AfD von der Breite der Partei getragen wird, auf Bundes- wie auf Landesebene. Der Bundesvorstand grenzt sich von dieser Ideologie und den Akteuren nicht ab. Die AfD duldet vielmehr verfassungsfeindliche Positionen in der Partei, lässt sie gewähren und macht sie sich so zu eigen. Das zeigt sich exemplarisch an der fehlenden Abgrenzung gegenüber Höcke“(Arnauld u.a. 2024).
Auch unabhängig von der Frage eines Parteiverbots sind die Zitate bemerkenswert. Dass diese Aussagen der AfD in dieser geballten Zusammenstellung öffentlich gemacht werden, erschwert es, später sagen zu können: Das haben wir nicht gewusst.
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Anmerkungen
↑1 | Die Ansichten des Verfassers geben nicht unbedingt die Meinung des gesamten Forums oder seiner Mehrheit wieder. |
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↑2 | Die vollständige Quellenangabe des Gutachtens lautet: Arnauld, Andreas, Fischer-Lescano, Andreas, Goldmann, Matthias, Goos, Christoph, Groh, Kathrin, Hanschmann, Felix, Huster, Stefan, Mangold, Anna Katharina, Mayer, Franz C., Petersen, Niels, Rixen, Stephan, Schwarz, Kyrill-Alexander, Sydow, Gernot, Thiele, Alexander, Towfigh, Emanuel V., von Ungern-Sternberg, Antje, Wittreck, Fabian; Alberti, Svea: Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die Alternative für Deutschland, VerfBlog, 2024/11/28, https://verfassungsblog.de/ste |
↑3 | https://www.aktion-mensch.de/ Link von WN ergänzt, ich gestehe, dass ich den Begriff „ableistisch“ nachschauen musste. |