Datteln IV: „Präventive Gewahrsamnahme“ durch die Polizei Recklinghausen von drei Theolog:innen war rechtswidrig
Verwaltungsgericht #Gelsenkirchen hat uns Recht gegeben: die Präventivgewahrsamnahme unserer Mitarbeiter*innen war rechtswidrig. Das neue Polizeigesetz hat durch das Urteil einen ordentlichen Dämpfer bekommen. Als nächstes werden wir Schadensersatz von @polizei_nrw_re fordern. pic.twitter.com/04hRaX4sGB
— Institut für Theologie und Politik (ITP) (@ITP_Muenster) August 10, 2022
„Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in seinem heutigen Urteil im Anschluss an die mündliche Verhandlung entschieden, dass die präventive Gewahrsamnahme durch die Polizei Recklinghausen von drei Mitarbeiter*innen des Münsteraner Institut für Theologie und Politik (ITP) rechtswidrig war.Zwei Theolog*innen und ein Begleiter waren am 1. Februar 2020 im Umfeld des Kohlekraftwerks Datteln IV bei einer Verkehrskontrolle im Vorhinein zu einer Protestaktion des Bündnisses „Ende Gelände“ festgenommen worden. Dabei konnte ihnen kein Tatvorwurf gemacht werden. Dennoch wurden sie für eine Nacht unter erniedrigenden Bedingungen entkleidet in Präventivgewahrsam festgehalten.
Das VG Gelsenkirchen stellt nun in dieser Vorgehensweise einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werden die beteiligten Mitarbeiter*innen des ITP an das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Schadensersatzforderung stellen.“
Das VG Gelsenkirchen stellt nun in dieser Vorgehensweise einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werden die beteiligten Mitarbeiter*innen des ITP an das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Schadensersatzforderung stellen.“
Quelle: Auszug aus der Pressemeldung des Instituts für Theologie und Politik (ITP): https://www.itpol.de/praeventivgewahrsam-rechtswidrig/