Rat der Stadt Haltern am See beschließt Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Geflüchtete
Unabhängig von der Unterbringung in einer ZUE oder in eigenen Unterkünften bleibt die Zahl der in Haltern am See untergebrachten Geflüchteten gleich.
Neben der neuen ZUE wird die Verwaltung zeitnah Wohnunterkünfte in kommunaler Trägerschaft am Hellweg errichten, in der 120 zugewiesene Geflüchtete untergebracht werden können. Ohne den Beschluss für die ZUE hätten vier Wohnunterkünfte dieser Art errichtet werden müssen.“ (Stadt Haltern, „Neues aus dem Rathaus“ v. 28.9.2023).
Die SPD-Fraktion stimmte gegen den Vorschlag, sie plädierte für einen Entscheidungsprozess, der die Bürger:innen stärker einbezieht.
Der Tagesordnungspunkt über die Flüchtlingsunterbringung wurde erst zu Beginn der Sitzung in den öffentlichen Teil verschoben. Bis dahin konnten Bürger:innen über das Ratsinformationssystem keinerlei Informationen über diese wichtige Entscheidung bekommen. Die Beschlussvorlage wurde gestern oder heute (also während oder nach der Sitzung) ins Ratsinformationssystem eingestellt und ist jetzt einzusehen.
Der Asylkreis hatte vor der Ratssitzung eine Stellungnahme verfasst und dem Bürgermeister sowie den Fraktionsvorsitzenden zugesandt. Die Stellungnahme befürwortet eine dezentrale Unterbringung. Dieser Vorschlag wurde im Stadtrat mehrheitlich als nicht realisierbar verworfen. Die Stellungnahme kritisiert zudem die schlechten Bedingungen in den bisher vorhandenen ZUEn (wie etwa in Marl, siehe auch hier). Bei der Diskussion waren etliche Bürger:innen auch vom Forum und Asylkreis anwesend.
Stellungnahme des Asylkreises
Link auf die Beschlussvorlage (Ratsinformationssystem)
Hallo und danke für eure Arbeit vorab. Die Vorgehensweise, ob es überhaupt zulässig ist, dass so kurzfristig der Tagesordnungspunkt in den öffentlichen Teil verschoben wird, ohne dies vorher öffentlich bekannt zu geben, sollte geprüft werden.
Liebe Grüße Eva-Maria van Aalst