Werner

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Datteln IV: „Präventive Gewahrsamnahme“ durch die Polizei Recklinghausen von drei Theolog:innen war rechtswidrig

Verwaltungsgericht #Gelsenkirchen hat uns Recht gegeben: die Präventivgewahrsamnahme unserer Mitarbeiter*innen war rechtswidrig. Das neue Polizeigesetz hat durch das Urteil einen ordentlichen Dämpfer bekommen. Als nächstes werden wir Schadensersatz von @polizei_nrw_re fordern. pic.twitter.com/04hRaX4sGB — Institut für Theologie und Politik (ITP) (@ITP_Muenster)…